Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Halle (Saale)

Kompetente rechtliche Beratung und Vertretung seit über 15 Jahren

Sie müssen sich mit Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht und Umgang auseinandersetzen?

Ich bin Fachanwalt für Familienrecht. Verlassen Sie sich auf meine praktische Erfahrung aus über 15 Jahren Anwaltstätigkeit!

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Ich vertrete Sie zielgerichtet in allen Belangen des Familienrechts:

  • Sicherheit durch kompetente und umfassende Beratung
  • Bearbeitung des Mandates im Regelfall noch am Tag der Mandatserteilung
  • gute Erreichbarkeit der Kanzlei, schnelle Reaktion auf Nachfragen
  • auf Kostenersparnis ausgelegte Verfolgung der gestellten Zielsetzung
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
  • laufende Betreuung per E-Mail z.B. für Gehörlose sowie örtlich entfernte Mandanten

Mit hohem Engagement setze ich alles daran, langfristig faire Regelungen für meine Mandanten zu erwirken. Ich würde mich freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme zur Seite stehen zu dürfen.

siegel-erfahrung

siegel

siegel-Fachanwalt

Kompetente Beratung im Familienrecht

Aufgrund der Tätigkeit als telefonischer Erstberater verfüge ich über die Fähigkeit, schnell und zielgerichtet ein juristisches Problem fundiert zu erfassen und einer ersten Lösung zuzuführen. Meine Erfahrung im Familienrecht ist breit gefächert, so werde ich bspw. regelmäßig durch das Gericht als Verfahrensbeistand (sog. Anwalt des Kindes) in Sorgerechts-  und Umgangsverfahren bestellt.

Vertrauen ist die Basis für eine zufriedenstellende Zusammenarbeit. Folgende Grundsätze sind deshalb die Grundlage meiner Arbeit:

  • Kosten werden im Vorfeld besprochen. Keine überraschenden Rechnungen
  • Einfühlsames Eingehen auf die jeweilige persönliche Situation
  • Verständliche Erläuterungen des gestellten Problems
  • Kein unabgesprochenes Tätigwerden

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(Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt)

Leistungen im Überblick:

Ehescheidungsrecht

Egal, ob einvernehmliche oder streitige Scheidung – in der Kanzlei Lyko werden Sie umfassend und kompetent zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten. Informieren Sie sich frühzeitig! » Mehr

Unterhaltsrecht

Wir betreuen Sie auch in Fragen zum Kindesunterhalt: wir berechnen die Höhe des Unterhaltsanspruches, überprüfen die geltend gemachten Unterhaltsansprüche und vieles andere mehr! » Mehr

Sorge- und Umgangsrecht

Sie möchten das alleinige Sorgerecht beantragen oder sich zu den Themen Umgangsrecht bzw. Besuchsrecht informieren? Sprechen Sie uns gern an, wir kümmern uns um Ihre Sorgen! » Mehr

Gestaltung von Eheverträgen

In einem individuelle gestalteten Ehevertrag können Sie und ihr Partner individuelle Bestimmungen zum Thema Unterhalt, Vermögen, Güterstand und Versorgungsausgleich treffen. » Mehr

Weitere Leistungen der Kanzlei Lyko:

  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung
  • Sachen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Adoptionen, Anfechtungen und Feststellung der Vaterschaft
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten mit Betreuungsverfügung
  • Erstellen von Patientenverfügungen

Typische Fragen

Anwalt für Familienrecht – Was heißt das?

Mit Stand 01.01.2018 wurden von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bundesweit 9.529 Fachanwälte für Familienrecht geführt. Im Vergleich zu anderen Fachanwaltsbezeichnungen, ist der Fachanwalt für Familienrecht damit einer der am häufigsten vergebenen Fachanwaltstitel. Dies spiegelt insbesondere auch den vergleichsweise hohen Bedarf unter den Rechtssuchenden nach Beratung und Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht wider. Ehe und Familie erfahren einen besonderen Schutz durch  Art. 6 Grundgesetz. Die besonderen Kenntnisse des (Fach-) Anwalts für Familienrecht gewährleisten, dass diesem besonderen Schutz sowohl vorprozessual als auch im gerichtlichen Verfahren hinreichend Rechnung getragen wird.

Vor allem Kinder sind oftmals die Leidtragenden am Ende einer Ehe. Die sich im Rahmen einer Scheidung ergebenden Konflikte der Eltern sollten nicht auf dem Rücken ihrer Kinder ausgetragen werden. Der beauftragte Anwalt für Familienrecht versucht daher immer, derart schwierige Situationen von vorn herein zu verhindern und ein Scheidungsverfahren ohne den sprichwörtlichen Rosenkrieg zu führen.  Er wird das Verfahren unter Berücksichtigung der dargestellten Punkte objektiv führen und – aufgrund seiner berufsrechtlichen Verpflichtung – dabei das für seinen jeweiligen Mandanten günstigste Ziel verfolgen.

Das heißt, dass der (Fach-) Anwalt für Familienrecht neben dem Aspekt, die immer mit einer Trennung und Scheidung einhergehenden Belastungen für Kinder und Eltern in rechtlicher Sicht so gering wie möglich zu halten, zum Beispiel auch berufsrechtlich verpflichtet ist, den für seinen Mandanten kostengünstigsten Weg vorzuschlagen.

Tätigkeitsgebiete Familienrecht

Das Familienrecht ist ein sehr facetten- und mindestens ebenso umfangreiches Rechtsgebiet. Hauptsächlich wird die Tätigkeit des Anwalts für Familienrecht von der Öffentlichkeit jedoch in den Bereichen Scheidung und Unterhalt wahrgenommen. Daneben gibt es jedoch noch zahlreiche weitere Tätigkeiten, wie zum Beispiel Auseinandersetzungen mit Jugendämtern, die Aufteilung von Hausrat, Fragen des Gewaltschutzes und nicht zuletzt Aufgabenstellungen im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts.

Die Tätigkeit als Mediator gehört nicht zu den Aufgaben eines Anwalts für Familienrecht.

Ein Anwalt kann – nach einer speziellen Zusatzausbildung – zwar auch Mediator sein. Allerdings wird ein Rechtsanwalt – und damit auch der Anwalt für Familienrecht – immer parteiisch handeln und deshalb vorrangig Lösungswege vorschlagen, die für seinen Mandanten vorteilhaft sind. Dies ist einer Konfliktlösung im Rahmen einer Mediation fremd. Dort sollen die Konfliktparteien (Medianten) vom Mediator auf einen Weg geführt und begleitet werden, auf dem sie selbst und gemeinsam eine Lösung ihres Konfliktes finden, die – aufgrund des dargestellten Wesens der Mediation – am Ende immer nur einvernehmlich sein kann.

Auch der Anwalt für Familienrecht wird – wenn der Mandant es nicht von vornherein ausdrücklich ablehnt – immer zunächst eine einvernehmliche Lösung suchen und vorschlagen. Allerdings ist der Weg ein anderer. Der Anwalt wird seinem Mandanten die rechtlichen Vor- und Nachteile der angestrebten einvernehmlichen Lösung aufzeigen. Er wird die Wünsche und Ziele des von ihm vertretenen Ehegatten / seines Auftraggebers erfragen und dann erläutern, ob und inwiefern  rechtliche Möglichkeiten bestehen, diese Ziele zu erreichen. Daraufhin wird er  – soweit im Einzelfall möglich – versuchen Verhandlungstaktiken und -strategien anzuwenden, die auch bei der einvernehmlichen Lösung das bestmögliche Ergebnis für den eigenen Mandanten darstellen. Die andere Partei bzw. deren Vertreter wird genauso handeln. Im günstigsten Fall kann der jeweilige Anwalt für Familienrecht durch geschicktes Verhandeln dann ohne ein langwieriges und kostenintensives Verfahren vor dem Familiengericht eine Lösung erreichen, die zwar auch durch gegenseitiges Nachgeben geprägt ist – aber eben auch die Ziele und Wünsche des eigenen Mandanten ausreichend im Blick behält.

Ein Mediator wird es immer den Parteien selbst überlassen, eine Lösung des Konfliktes zu finden. Es geht hierbei weniger darum, geltendes Recht um- bzw. durchzusetzen.

Das Ergebnis  derartiger einvernehmlicher Lösungen beim (Fach-) Anwalt für Familienrecht sind meist Eheverträge vor der Eheschließung oder sogenannte Ehescheidungsfolgeverträge im Rahmen von Trennung und / oder Scheidung. In derartigen Verträgen werden meist – neben vielem anderen – der Ausgleich des Zugewinns und Regelungen zu den Unterhaltspflichten vereinbart. Regelungen zum Trennungsunterhalt sind im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung jedoch nur sehr begrenzt bis gar nicht möglich. In der Mehrzahl der Fälle ist eine notarielle Beurkundung solcher Vereinbarungen verpflichtend.

Sollte eine derartige gütliche Vereinbarung – aus welchen Gründen auch immer – zu irgendeinem Zeitpunkt nicht (mehr) möglich oder gewollt sein, kann und wird der Anwalt für Familienrecht – anders als der Mediator – die Ansprüche seines Mandanten mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln - gegebenenfalls auch im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens - durchsetzen.

Soweit eine Vertretung in gerichtlichen Sorge- oder Umgangsstreitigkeiten erfolgt, ist es gut zu wissen, dass dabei der Wille des betroffenen Kindes nicht völlig unbeachtlich ist. In diesen sogenannten Kindschaftssachen ist das Kind ab dem 14. Lebensjahr immer vom Gericht zu hören (§ 159 Abs. 1 FamFG). Vor dem Erreichen dieses Alters ist es vom Familiengericht persönlich anzuhören, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist (§ 159 Abs. 2 FamFG). Ob sein Wille für die letztliche Entscheidung bzw. zu findende Lösung tatsächlich ausschlaggebend ist, wird aber immer im Einzelfall anhand des Kindeswohles zu prüfen sein (man denke an das Kind, welches sich nicht mehr die Zähne putzen oder zur Schule will).

Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) als Teil des Familienrechts

Gleichgeschlechtliche Ehen oder nach dem bisherigen Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragene Lebenspartnerschaften werden nach den allgemeinen Regeln und gesetzlichen Grundlagen des Familienrechts behandelt und damit bei Streitigkeiten oder Beratungsbedarf, wie jede andere Ehe oder Partnerschaft auch, vom Tätigkeitsbereich des Anwalts für Familienrecht abgedeckt.

Was ist ein Fachanwalt für Familienrecht?

Um den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ führen zu dürfen, muss der Kandidat die Voraussetzungen nach § 12 Fachanwaltsordnung erfüllen.

Ein Anwalt der die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht führt hat der Rechtsanwaltskammer daher folgende besondere Kenntnisse nachgewiesen:

  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der               nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft
  2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
  4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Darüber hinaus wurde der Nachweis über besondere und umfangreiche praktische Erfahrungen in Form von einer Vielzahl an bearbeiteten Fällen aus dem Familienrecht erbracht.

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