Eheverträge vom Fachanwalt
Gestalten Sie die rechtlichen Verhältnisse Ihrer Ehe
Durch einen Ehevertrag können Sie die rechtlichen Verhältnisse Ihrer Ehe selbst gestalten. Dabei müssen allerdings wichtige Richtlinien eingehalten werden.
Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um Ihren Ehevertrag: fachkundig, detailliert und diskret.
Ich unterstütze Sie zielgerichtet in allen Fragen zum Ehevertrag:
- Klärung von Eigentumsverhältnissen an Immobilien
- Vereinbarungen zum Unterhalt
- Regelung zum Hausrat und Versorgungsausgleich
- Klärung von Beteiligungen an Firmen und Wertpapieren
- Berücksichtigung der Altersvorsorge
Mit hohem Engagement setze ich alles daran, langfristig faire Regelungen für meine Mandanten zu erwirken. Ich würde mich freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen und Probleme zur Seite stehen zu dürfen.
Leistungen im Überblick:
- Beratung zu bestehenden oder zu erstellenden Eheverträgen
- Durchsetzung bereits vertraglich geregelter Vereinbarungen
- Prüfung bestehender Verträge auf Rechtswirksamkeit
- Regelungen in den Bereichen Generalvollmacht und Patientenverfügung
- Abwehr von Ansprüchen aus Eheverträgen
- Notwendigkeitsprüfung und Suche nach Alternativen
Kompetente Beratung im Familienrecht
Aufgrund der Tätigkeit als telefonischer Erstberater verfüge ich über die Fähigkeit, schnell und zielgerichtet ein juristisches Problem fundiert zu erfassen und einer ersten Lösung zuzuführen. Meine Erfahrung im Familienrecht ist breit gefächert, so werde ich bspw. regelmäßig durch das Gericht als Verfahrensbeistand (sog. Anwalt des Kindes) in Sorgerechts- und Umgangsverfahren bestellt.
Vertrauen ist die Basis für eine zufriedenstellende Zusammenarbeit. Folgende Grundsätze sind deshalb die Grundlage meiner Arbeit:
- Kosten werden im Vorfeld besprochen. Keine überraschenden Rechnungen
- Kein unabgesprochenes Tätigwerden
- Verständliche Erläuterungen des gestellten Problems
- Einfühlsames Eingehen auf die jeweilige persönliche Situation
Persönliche Beratung sichern:
(Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt)