Familienrecht und weitere Rechtsgebiete
Ich vertrete meine Mandantschaft in allen Bereichen des Familienrechts, in welchem ich durch das ständige Studium von Fachliteratur, der Teilnahme an Lehrgängen und der jahrelangen praktischen Tätigkeit einen Schwerpunkt meiner Spezialisierung gelegt habe.
Zum Gebiete Familienrecht gehören beispielsweise:
- Ehescheidungsrecht
- Gestaltung von Eheverträgen
- Unterhaltsrecht
- Kindesunterhalt
- Unterhalt aus Anlass der Geburt
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Elternunterhalt
- Vermögensauseinandersetzungen
- Zugewinnausgleich
- Klärung des Sorge- und Umgangsrechts
- Versorgungsausgleich
- Hausratsteilung und Zuweisung der Ehewohnung
- Sachen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Adoption, Anfechtungen und Feststellung der Vaterschaft
- Erstellen von Vorsorgevollmachten mit Betreuungsverfügung und Patienverfügungen
Um im Rahmen einer Mandatierung flexibel zu bleiben und eine umfassende rechtliche Betreuung zu ermöglichen, nehme ich hin und wieder gern auch spezialgebietsübergreifende Mandate an, soweit sie meinen Interessen und Fähigkeiten entsprechen.
Zu den weiteren Rechtsgebieten gehören unter anderem:
- Sachen aus dem Verkehrsrecht
- Verfahren aus dem Sozialrecht (insb. ALG II Problematiken)
- Vertretungen im Bereich Miet- und WEG Recht
- Betreuung in arbeitsrechtlichen Verfahren (insb. Kündigungsschutz- und Lohnklagen)
- Alle weiteren Konstellationen aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts
- Kaufvertragsrecht (insb. Internet)
- Werkvertragsrecht
In diesen Rechtsgebieten bilde ich mich – entsprechend meiner berufsrechtlichen Pflichten – durch das regelmäßige Studium von Fachzeitschriften weiter. Insbesondere auch meine Tätigkeit bei der TeReBe GmbH sichert hier ein gleichbleibend hohes Niveau. Ich bin in der Regel nicht im Bereich des Strafrechts tätig. Hier übernehme ich nur ausgewählte Mandate im Einzelfall.
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